Die übertragende Sanierung ermöglicht den Erhalt der Werte eines insolventen Unternehmens. Ob direkt im Anschluss an eine Verfahrenseröffnung oder nach einer längerfristigen Betriebsfortführung können Wirtschaftsgüter in Teilen (gute Kundenbindungen, marktfähige Produkte oder Dienstleistungen, Maschinen und Fachwissen) oder Unternehmen im Ganzen aus der Insolvenzmasse herausgelöst werden.
Dabei werden die sanierungsfähigen, gesunden Betriebsteile an eine Auffanggesellschaft oder einen Investor übertragen. Die Auffanggesellschaft kann ihr Unternehmen auf den Grundlagen des übernommenen Geschäftsbetriebs neu aufbauen. Die Schulden und nicht überlebensfähigen Teile verbleiben im insolventen Altunternehmen und werden liquidiert, die Erlöse unter den Gläubigern verteilt.
Wie auch die Betriebsfortführung erfordert die Stabilisierung des Geschäftsbetriebes im Vorfeld einer übertragenden Sanierung ein großes Maß an betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Sachkenntnis. Unsere Analysen erfolgen schnell und umfassend, um den Prozess rechtzeitig und fundiert einzuleiten. Auf Augenhöhe mit allen Beteiligten geben wir schnellstmöglich einen Überblick über die Erfolgsaussichten – denn alle Gläubiger müssen der Übertragung zustimmen – und begleiten dann den gesamten Prozess.